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Ausnahmeregelung für einspurige Kraftfahrzeuge in zukünftigen neuen verkehrsberuhigten Zonen
Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der österreichische Nationalrat einen bedeutenden Beschluss für die zukünftige Verkehrsplanung gefasst. Die Novelle wurde am 7. März 2025 im Parlament eingebracht, im Oktober 2025 nach dem Begutachtungsverfahren beschlossen und tritt schrittweise ab 1. Mai 2026 in Kraft. Damit erhalten Städte und Gemeinden neue Möglichkeiten zur effizienten Gestaltung verkehrsberuhigter Zonen – einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Roller und Mopeds sind dabei ausdrücklich von der Überwachung durch Kameras ausgenommen. Die Read more…









